Sporthalle Rain
Hinweise für Sonderveranstaltungen
Im Interesse eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufes bitten wir alle Ausrichter
von Sonderveranstaltungen dringend, die nachstehenden Hinweise zu beachten.
1. Anmeldung
Die Veranstaltungen sind so früh wie möglich beim Schulverband (Rathaus, Frau
Deschler, Zimmer 32, Tel. 09090/703-112) anzumelden. Die Terminreservierung wird
unverzüglich in den im Internet veröffentlichten Kalender vorgemerkt. Einer
zusätzlichen Genehmigung bedürfen alle Veranstaltungen, die nicht von unseren Schulen
bzw. von den im Schulverbandsgebiet ansässigen und registrierten Sportvereinen
durchgeführt werden.
2. Absprache mit Hausmeister
Bitte spätestens 1 Woche vorher die Vorbereitungsmaßnahmen mit H. Hausmeister
Riegel, Schulzentrum (Tel. 09090/9606-361; Mobil: 0171/5783153), oder seinem Vertreter, H.
Hausmeister Mair (0162/2551115), absprechen.
3. Foyer-Benutzung:
- Im Hinblick auf schulische Termine müssen alle Veranstalter im Foyer den Raum so
verlassen, wie er betreten wurde.
- Stühle müssen selbst aufgestellt und wieder zusammengestellt werden, Tische wieder
zusammenklappen.
- 90 Stühle und 15 Tische wieder auf dem vorgesehenen Platz abstellen
- Grobreinigung und Abfallbeseitigung ist unaufgefordert durchzuführen, ebenso das Saugen
der Böden. Im Regieraum hinter der Theke stehen zwei Staubsauger bereit,
außerdem 2 Hallenbesen, 1 Schrubber, 1 Putzlappen, 1 Eimer und Reinigungsmittel. Die
Staubsauer sind nach Gebrauch wieder zu entleeren.
- Der Abfall ist selbst zu entsorgen, die Gefäße des Schulverbandes dürfen nicht
benutzt werden. Abbau und Reinigung müssen unmittelbar nach der Veranstaltung
durchgeführt werden.
- Theke und Küchenbereich müssen sauber verlassen werden, einschließlich Wischen des
Bodens und Aufräumen des abgespülten Geschirres.
- Die Abfalleimer im Foyer (Wand-Abfalleimer) und im Toilettenbereich sind zu leeren.
- Aushändigung und Rückgabe des Schlüssels für Foyer sind unterschriftlich zu
bestätigen.
- Sperrzeitregelung: Für den Ausschank im Foyer ist immer eine Einzelerlaubnis
erforderlich (Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz), die im Bürgeramt des Rathauses,
Tel. 09090/703-120 oder -134, zu beantragen ist. Ausschank ist nur zulässig im Rahmen
dieser Gestattung:
a) während der Veranstaltung
b) bis zu 2 Stunden nach Veranstaltungsende (bei Turnieren gilt das Endspiel als
Veranstaltungsende), auf keinen Fall aber länger als bis 24.00 Uhr
c) in Ausnahmefällen kann gegen eine Gebühr eine Ausnahme im Rathaus beantragt
werden. Bei Verstößen werden (zusätzlich zu einem evtl. Bußgeld nach
Gaststättenrecht) auf jeden Fall die Arbeitsstunden des Hausmeisters und eine
Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erhoben.
4. Tribünen-Benutzung
- Die Tribünenanlage (aus- und einfahren) darf nur durch eingewiesenes Personal
bedient werden.
- Alle Schutzgeländer sind anzubringen.
- Es ist Vorsorge zu treffen, dass sich während der Veranstaltungen keine Personen
(insbes. keine Kinder) unter der Tribünenanlage aufhalten.
- Die gesamte Tribüne ist nach der Veranstaltung gründlich zu säubern und zu saugen,
ebenso der Bereich unter den Tribünen.
- Die Sportahlle ist besenrein zu verlassen.
- Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten sind aufzuräumen bzw. eine Grobreinigung
durchzuführen.
- Die Abfalleimer in den Umkleidekabinen sind auch zu leeren.
5. Hausmeister-Anwesenheit
Sofern für die Hallenbenutzung keine Gebühren erhoben werden, kann der Hausmeister nur
zur Einweisung und zum Aufsperren der Halle bei Veranstaltungsbeginn (ca. 1/2 Std.) und
zum Absperren anwesend sein. Für das Absperren zeitweise nicht benutzter Räume,
insbesondere des Regieraumes, ist der Veranstalter verantwortlich, insbesondere zur
Vermeidung von Diebstählen und Verhinderung von mutwilligen Zerstörungen.
6. Allgemeine Pflichten des Nutzers
- Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
- Es sind ausreichend Aufsichtskräfte einzuteilen, insbesondere zur Überwachung der
Funktionsräume (Umkleiden, Duschen, Toiletten und zugehörige Flure).
- Halle, Duschen, Toiletten und Umkleiden sind aufzuräumen bzw. die Grobreinigung
durchzuführen (Papier, Flaschen, Sportgerät etc.).
- Rauchen ist in der Sporthalle und im Foyer verboten.
7. Hallenfußball
Die dem TSV Rain gehörende Bande für Hallenfußball darf nur nach Absprache mit
der Vereinsleitung und unter Anmeldung beim Schulverband verwendet werden. Es sind
möglichst zwei Hallenturniere (samstags und sonntags) zusammenzufassen. Andere
Fußballbanden sind nicht zugelassen.
Die Tore sind gemäß den Sicherheitsvorschriften zu verankern (Verschraubung im
Hallenboden sowie Verbindung mit den Elementen der Rundum-Bande.
8. Verkauf im Foyer
Der Ausschank im Foyer muss den Vereinen ausdrücklich genehmigt werden. Das
vorhandene Besteck, Geschirr und Gläser können gegen eine Pauschalgebühr von 25 Euro
pro Tag gemietet werden; dadurch erspart sich der Veranstalter den Transport. Die Leihe
ist mit dem von der Stadt bestellten Verwalter, Herrn Johann Sladek, Donauwörther Str.
11, Tel. 09090/1714, Mobil 0174/8129688, abzusprechen.
9. Stuhllager
Im Stuhllager sind jeweils 10 Stühle übereinander zu stapeln.
Die Tische (sortiert groß und klein) sind ordnungsgemäß abzulegen.
10. Haftung
Der Schulverband Rain (Hauptschule) übernimmt keinerlei über die gesetzlichen
Vorschriften hinausgehenden Haftungen. Insbesondere ist für die Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften und die Beseitigung von Betriebsstörungen während der
Veranstaltung der Nutzer verantwortlich.
Der Veranstalter haftet gegenüber dem Schulverband Rain (Hauptschule) für alle
durch mutwillige oder fahrlässige Beschädigung oder durch unbefugte Benutzung
entstehenden Kosten.
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Bitte helfen Sie mit, unsere Sporthalle dauernd in gutem Zustand zu erhalten -
dies ist sicher im Sinne aller Veranstalter. Bedenken Sie, dass auch Sie als Steuerzahler
zu dieser schönen Einrichtung beigetragen haben und der Betrieb der Sporthalle möglichst
wenig Kosten für die Allgemeinheit verursachen soll.
Rain, Dezember 2005
Schulverband Rain (Hauptschule)
02.01.2009 / AR