Sporthalle Rain
Anweisung für die Inhaber der Schlüssel für die Sporthalle beim Schulzentrum Rain
Die Inhaber der Schlüssel (= Übungsleiter der Breitensportgruppen) haben
folgende Anweisungen des Schulverbandes Rain (Hauptschule) zu beachten:
- Der ausgegebene Schlüssel darf nur an die im Rathaus eingetragenen Personen des
gleichen Vereins (bzw. Sparte) weitergegeben werden. Die Kontrolle über den Schlüssel
basiert, wenn ihn mehrere Übungsleiter gemeinsam benutzen, innerhalb des Vereins auf
gegenseitiges Vertrauen. Kompetenzprobleme innerhalb des Vereins lässt die Stadt nicht
gegen sich gelten. Der Schlüssel ist auch während der Übungsstunde zuverlässig zu
verwahren.
- Zur gegenseitigen Kontrolle wird in der Sporthalle ein für alle Übungsleiter
zugängliches Verzeichnis über die bestellten Personen hinterlegt.
- Es ist untersagt, Nachschlüssel fertigen zu lassen. Wenn weitere Schlüssel
benötigt werden, ist dies ausschließlich im Rathaus zu beantragen.
- Bei Rücktritt als Übungsleiter ist der Schlüssel unverzüglich im Rathaus
zurückzugeben. Der Nachfolger als Übungsleiter hat den Schlüssel dann persönlich und
gegen Unterschrift abzuholen.
- Der Hauptschlüssel ist ab sofort nur noch zum Auf- und Zusperren aus dem
Kästchen zu entnehmen. Während des Übungsbetriebes darf also der Hallenschlüssel nicht
mehr mitgenommen und insbesondere nicht mehr in den Regieraum gelegt werden.
- Im Interesse eines geordneten Übungsablaufes haben die Übungsleiter
folgende Pflichten:
- Informationen der Sportgruppe über den wesentlichen Inhalt der Hausordnung
- Ausübung des Hausrechts bei Abwesenheit des Hausmeisters im zugewiesenen Bereich
und in evtl. nicht belegten Nachbarhallen
- Beachtung der Anweisungen der Hausmeister und Unterstützung des Hausmeisters,
wenn sich Mitglieder der Gruppe den Anordnungen widersetzen
- Absage der Übungsstunde, wenn weniger als 5 Spartenmitglieder gekommen sind (bei
Zuweisung mehrerer Hallenteile erhöht sich die erforderliche Mindestzahl an Sportlern
entsprechend auf 10 bzw. 15).
- Bedienung des Trennvorhangs; bei Störungen ist der Hausmeister am nächsten Tag
zwischen 7 und 8 Uhr zu informieren.
- Eintragung in das Hallen-Tagebuch (Personen, die nicht als Übungsleiter bei der
Stadt gemeldet sind, dürfen den Eintrag nicht unterschreiben!)
- Abschalten des Lichtes in allen benutzten Räumen einschl. Flure, Umkleiden usw.
(diese Pflicht gilt auch während des Abends, nicht nur für den Verein, der die Halle
abzuschließen hat) sowie Nachschau bei den benutzten Duschräumen.
- Rechtzeitige Beendigung der Übungsstunde gem. den festegesetzten Zeiten; die
Halle ist spätestens um 22.00 Uhr, die Umkleideräume spätestens um 22.15 Uhr zu
verlassen.
- Wenn der Verein lt. dem beiliegenden Plan für das Absperren der Halle
verantwortlich ist, so ist zusätzlich ein Kontrollgang (Halle, Licht, Duschen, Regieraum,
Feststellung sonstiger Unregelmäßigkeiten) durchzuführen. Außerdem sind
Unregelmäßigkeiten dem Hausmeister am nächsten Tag zwischen 7 und 8 Uhr telefonisch
(09090/9606-361 oder 0171/5783153) zu melden.
- Die Vereine sind zur Hallennutzung nur im Rahmen der ihnen im Belegungsplan
zugewiesenen Zeiten zugelassen. Wem eine Zeit ersatzweise" zugewiesen ist, darf
diese nach Rücksprache mit dem vorrangig eingetragenen Verein nutzen.
- Wer die Halle außerhalb dieser Regelung nutzen will, muss dies im Einzelfall im
Rathaus (09090/703-112 oder 110) vorher anmelden und dabei die Zustimmung des im
Belegungsplan eingetragenen Vereins beibringen.
- Für Turniere udgl. sind die Hinweise des Schulverbandes und der Stadt Rain
für Sonderveranstaltungen in der Sporthalle des Schulzentrums" zu beachten. Der
Übungsleiter ist während der Veranstaltung für die Ordnung in der Halle verantwortlich.
Der Hausmeister hat bei Sonderveranstaltungen nur Präsenzpflicht, wenn dies vom
Schulverband angeordnet ist; dies setzt eine Kostenerstattung durch den Veranstalter
voraus.
- Das Personal des Schulzentrums (Hausmeister und Raumpflegerinnen) ist
ausdrücklich angewiesen, jeden Verstoß gegen diese Anordnung unverzüglich dem Rathaus
anzuzeigen.
- Bei Verstoß gegen die vorstehenden Anordnungen oder gegen die Hinweise für
Sonderveranstaltungen hat der Verein bzw. die Sparte einen anderen Übungleister (=
Schlüsselbesitzer) zu benennen. Im Wiederholungsfall wird die Sparte auf Zeit von der
Hallennutzung ausgeschlossen.
- Wir bitten Sie, im Interesse aller Beteiligten die vorstehenden Hinweise
gewissenhaft zu beachten.
- Berücksichtigen Sie bitte auch, dass die öffentlichen Leistungen und die
kostenlose Turnhallennutzung gehört auch dazu in Zeiten enger werdender
finanzieller Spielräume besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Aus diesem
Grund ist es unverzichtbar, dass mit Energie sparsam umgegangen wird und auch der
Reinigungsaufwand des Schulverbandes möglichst gering gehalten wird. Sonderarbeiten
dazu gehört insbesondere die Grobreinigung des Foyers, die Beseitigung
außergewöhnlicher Verschmutzung (wie abfärbende Turnschuhe) und das Saubermachen des
Ausschank- und Küchentraktes bei Veranstaltungen können deshalb vom Schulverband
nicht mehr übernommen werden. Die Raumpflegerinnen sind angewiesen, Unregelmäßigkeiten
in dieser Richtung anzuzeigen, da der entsprechende Zeitaufwand nicht auf Kosten des
Schulverbandes gehen kann.
Nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf die Arbeitszeit des Personals. Die
Hausmeister, deren Arbeitstag um 7 Uhr beginnt, können sich abends und am Wochenende
nicht unbegrenzt für die Turnhalle bereithalten.
Hinweis für den Kraftraum:
Ein Zugang mit dem allgemeinen Schlüssel ist nicht möglich; die
Kraftsportler benutzen auch nicht den allgemeinen Eingang, sondern die Tür in Höhe Halle
2. Nähere Infos über Spartenleiter Otto Grasser (siehe Nutzer-Adressen).
Rain, Januar 2003
Schulverband Rain (Hauptschule)
24.01.2003 / AR