Pässe und Ausweise rechtzeitig beantragen
Informationen Pässe und Ausweise:
| Hinweis | Lichtbilder | Bearbeitungszeit | Gültigkeit | |
| neuer Personalausweis | vor 16. Geb.-tag nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten | jeweils (Größe 35 x 45 mm, Hintergrund hell, schwarzweiß oder farbig. ) |
ca. 2 - 5 Wochen | Bis zum 24.
Lebensjahr: 6 Jahre, darüber: 10 Jahre |
| Reisepass* | vor 18. Geb.-tag nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten | ca. 2 -
3 Wochen; Expressreisepass ca. 4 Tage |
Bis
zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre, darüber: 10 Jahre |
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| Vorläufiger Personalausweis | vor dem 16. Geb.-tag nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten | ca. 2 Tage | maximal 3 Monate | |
| Vorläufiger Reisepass | vor 18. Geb.-tag nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten | ca. 2 Tage | 1 Jahr | |
| Kinderreisepass | Zustimmung der Sorgeberechtigten grundsätzlich erforderlich | ca. 2 Tage | längstens bis zum 12. Geburtstag |
*Für Beantragung eines ePasses gelten gesonderte Vorschriften - siehe "Informationen zum EU-Biometrie-Reisepass"
Gebührenübersicht:
| neuer Personalausweis | über 24
Jahren: 28,80 unter 24 Jahren: 22,80 |
Zusätzliche
Gebühren:
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| Reisepass | über 24 Jahren: 59,00
unter 24 Jahren: 37,50 |
Zusätzliche
Gebühren: Expresszuschlag je Reisepass: 32,00 48-Seiten-Pass je Reisepass: 22,00 |
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| Vorläufiger Personalausweis | 10,00 | |||||||||||||||||
| Vorläufiger Reisepass | 26,00 | |||||||||||||||||
| Kinderreisepass | 13,00 |
Weitere Informationen unter:
Ausführliche Informationen zu allen Ausweisarten und Bildrichtlinien durch Klick auf diesen Text
Weitere Informationen zu den Ausweisarten und zum neuen Personalausweis (Broschüre)
Persönliche Antragstellung (Kinderreisepass über 10. Lebensjahr auch mit Unterschrift des
Kindes!) im Bürgeramt des
Rathauses, Zimmer 1 und 2, Tel.-Durchwahl 09090/703-130. Die Gebühren sind bei der
Antragstellung zu entrichten. Abholung
ist nur persönlich möglich.
Preisangaben und Informationsstand 22.12.2010, ohne Gewähr!
22.12.2010 / AR