Lohnsteuerkarten zurückgeben!
Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz sind die Gemeinden am Aufkommen der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommenssteuer beteiligt. Der zustehende Gemeindeanteil richtet sich nach einer Schlüsselzahl, die sich aus dem Anteil der Gemeindebürger an der Summe des ermittelten Gesamtaufkommens an Einkommenssteuer und Lohnsteuer ergibt.
Es ist deshalb wichtig, dass jede ausgestellte Lohnsteuerkarte an das Finanzamt zurückgegeben wird!
Jede Lohnsteuerkarte, die wegen Nicht-Abgabe bei der Lohnsteuerstatistik nicht berücksichtigt wird, bedeutet für die Stadt oder Gemeinde - und damit für alle Bürger - einen finanziellen Verlust.
Unsere Bitte: Sollten Sie die Lohnsteuerkarte des Vorjahres für Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommenssteuererklärung nicht benötigen, so sollten Sie diese baldmöglichst an das Finanzamt weiterleiten.
Wenn Sie die Lohnsteuerkarte im Bürgeramt des Rathauses Rain (Zimmer 1 und 2) abgeben, bitte wegen des Steuergeheimnisses unbedingt in einen verschlossenen Umschlag mit entsprechender Aufschrift geben. Wir sorgen dann unverzüglich für die Weiterleitung an das Finanzamt!
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Rain
buergeramt@rain.de
Tel. 09090/703-130 oder -132
07.01.2011 / AR