Anmeldung eines Wildschadens Durch Klick auf diesen Text erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahren
gehört/gehören bzw. angegliedert ist/sind, entstand Wildschaden durch (Wildart)
Das/Die betroffene/n Grundstück/e ist/sind landwirtschaftlich genutzt und noch nicht eingeerntet. Das/Die betroffene/n Grundstücke/e ist/sind forstwirtschaftlich genutzt.
Das amtliche Verfahren ist einzuleiten. Das amtliche Verfahren ist erst einzuleiten, wenn mein Einigungsversuch mit dem Ersatzpflichtigen erfolglos verlaufen ist und ich die Gemeinde dazu auffordere. Ich beantrage, die Höhe des Schadens durch einen Schätzer feststellen zu lassen. Zum Ersatz ist/sind meines Wissens verpflichtet:
Raum für Anmerkungen:
Bitte ausdrucken und durch Fax (09090/703-119) übermitteln oder an das Rathaus Rain einsenden.
© Verwaltungsgemeinschaft Rain 11.05.2010